Gasversorgung im Ausland - Vorsicht! Informiere dich genau!

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Flüssiggasversorgung im Ausland – Wichtige Hinweise für Reisende

Wer seine Gasversorgung im Ausland sicherstellen möchte, sollte sich vor Reiseantritt gründlich über die nationalen Vorschriften und Gegebenheiten des jeweiligen Reiselandes informieren.

Empfehlung: Festeinbau eines Gastanks vor Reisebeginn
Eine sichere und bewährte Lösung ist die fachgerechte Installation eines fest verbauten Flüssiggastanks durch eine zertifizierte Fachfirma. Dies ermöglicht insbesondere innerhalb Europas das einfache und legale Befüllen des Tanks an öffentlichen LPG-Tankstellen (Autogas). Achtung: LPG (Liquefied Petroleum Gas) ist nicht zu verwechseln mit CNG (Compressed Natural Gas/Erdgas).

Voraussetzung für legales Befüllen:

  • Der Tank muss fachgerecht montiert sein.

  • Der Einbau muss im Fahrzeugausweis (Zulassungsdokument) eingetragen sein.

Dies gilt für alle Arten von Flüssiggastanks – einschließlich sogenannter Gastankflaschen wie z. B. die Alugas Travelmate. Auch sie dürfen nur befüllt werden, wenn sie ordnungsgemäß eingebaut und zugelassen sind.

Warnung: Unsachgemäßes Befüllen im Ausland
Beim Befüllen von Flüssiggasflaschen im Ausland ist äußerste Vorsicht geboten. In einigen Ländern werden Gasflaschen ohne die notwendige Sicherheitsprüfung oder Zulassung befüllt – teils mit verheerenden Folgen.

Ein drastisches Beispiel:
Eine überfüllte Gasflasche aus einem osteuropäischen Land führte nach einer gewissen Zeit der Sonneneinstrahlung zur Explosion – mit Totalschaden des Fahrzeugs als Folge.
Dies stellt nicht nur eine erhebliche Gefährdung dar, sondern ist auch ein Verstoß gegen internationale Gefahrgutbestimmungen.

Da hilft auch die Vignette der Gaskontrolle leider nicht weiter!

 

Fazit:

  • Lassen Sie Flüssiggastanks ausschließlich von Fachfirmen installieren.

  • Nutzen Sie nur zugelassene und korrekt eingetragene Tanksysteme.

  • Vermeiden Sie das Befüllen von handelsüblichen Gasflaschen im Ausland.

  • Informieren Sie sich vorab über geltende Vorschriften im Zielland.

Sicherheit geht vor – für Sie, Ihre Mitreisenden und Ihr Fahrzeug.

 

🔒 Rechtlicher Hinweis zur Befüllung von Gasflaschen im Ausland

Striktes Verbot der Befüllung fremdeigentlicher Gasflaschen im Ausland

Es ist ausdrücklich verboten, im Ausland Gasflaschen befüllen zu lassen, die nicht im Eigentum des Nutzers stehen.
Dies betrifft insbesondere die sogenannten Depotflaschen der Gaslieferanten, zum Beispiel:

  • Vitogaz

  • FLAGA

  • Westfalengas

  • Multigas

  • Globalgas

  • Tyczkagas

  • Primagas

  • Progaz
    ...und andere Anbieter von Leih- bzw. Tauschflaschen.

🔹 Diese Depotflaschen bleiben dauerhaft im Eigentum der jeweiligen Gaslieferanten.
🔹 Eine Befüllung darf ausschließlich durch den Eigentümer erfolgen – und zwar nur an speziell dafür eingerichteten Anlagen durch geschultes Fachpersonal.


⚠️ Besonderer Hinweis für Reisen nach Übersee

Bei Verschiffung ins Ausland (z. B. per Container oder RoRo-Schiff) verlangen viele Reedereien ein Gasfreiheitszertifikat. Das bedeutet:

  • Der Gasbehälter (Flasche oder Tank) muss entleert und ggf.

  • mit Stickstoff gespült oder beaufschlagt worden sein.

👉 Auch hierfür gilt:
Solche Maßnahmen sind nur an Eigentumsbehältern erlaubtnicht an Depotflaschen der Gasindustrie!


Empfehlung: Eigentumstank statt Depotflasche

In den meisten Fällen empfiehlt sich die Installation eines fest verbauten Flüssiggastanks im Fahrzeug. Vorteile:

  • Sie sind im Besitz des Nutzers.

  • Sie sind für den Betrieb im Ausland geeignet.

  • Sie verfügen über Sicherheitsventile zur Verhinderung von Überfüllung und Überdruck.

  • Sie können in vielen Ländern legal an LPG-Tankstellen befüllt werden.

⚠️ Beachten Sie: Ein solcher Tank muss fachgerecht montiert und im Fahrzeugausweis eingetragen sein.


Fazit:

  • Depotflaschen dürfen weder im Ausland befüllt noch für Gasfreiheit zertifiziert werden.

  • Verwenden Sie auf Reisen nur zugelassene Eigentumsbehälter oder fest verbaute Gastanks.

  • Nur so erfüllen Sie die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Gasversorgung unterwegs und auf Überseereisen.

Quelle: Arbeitskreis LPG

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