Austauschfristen für Druckregler und Gasschläuche

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Worum es geht

Druckregler und Gasschläuche sind Verschleissteile. Membranen, Dichtungen und Schlauchmaterial bestehen aus Elastomeren, die auch ohne Benutzung altern: Weichmacher entweichen, das Material wird hart, spröde und rissig. Diese Alterung verläuft von innen nach aussen und ist einem Bauteil äusserlich häufig nicht anzusehen.

Aus diesem Grund gilt für diese Bauteile eine feste Austauschfrist von 10 Jahren — unabhängig davon, wie oft die Anlage benutzt wurde und wie gut das Bauteil aussieht. Massgebend ist das Herstelldatum, nicht das Einbau- oder Kaufdatum.

Welche Bauteile betroffen sind

Bauteil

Frist

Bemerkung

Gasdruckregler / Druckregelgerät

10 Jahre

Ab Herstelldatum auf dem Typenschild

Umschaltautomat / Umschaltventil

10 Jahre

Gilt sinngemäss wie für den Druckregler

Hochdruckschlauch (Flasche – Regler)

10 Jahre

Auch bei einwandfreiem Aussehen

Geräte-/Anschlussschläuche im Fahrzeug

10 Jahre

Z. B. zu Kocher, Heizung, Kühlschrank

Aussenanschluss / Steckdose für Grill

10 Jahre

Inkl. zugehöriger Schlauchleitung

Gasflaschen

separate Fristen

Prüffrist des Flaschenlieferanten beachten


Fest verlegte Rohrleitungen aus Kupfer oder Stahl sind von der 10-Jahres-Regel nicht betroffen; sie werden bei der periodischen Kontrolle beurteilt und bei Bedarf ersetzt.

Wo Sie das Herstelldatum finden

  • Druckregler: Prägung oder Typenschild am Gehäuse, meist als Jahreszahl, teilweise mit Quartals- oder Monatsangabe.

  • Schlauchleitungen: Aufdruck auf dem Schlauch selbst (Jahreszahl neben Normbezeichnung und Druckstufe).

  • Zusätzlich tragen viele Schlauchleitungen einen Anhänger mit dem Herstell- bzw. Austauschdatum.

Ist kein Datum lesbar, gilt das Bauteil als überfällig und ist zu ersetzen.

Vorzeitiger Ersatz — unabhängig vom Alter

Ersetzen Sie Schlauch oder Regler sofort, wenn eines der folgenden Merkmale auftritt:

  • Risse, poröse, harte oder klebrige Oberfläche, Verfärbungen

  • Knick-, Quetsch- oder Scheuerstellen, Verformungen an den Anschlussenden

  • Undichtigkeiten, schwergängige oder beschädigte Verschraubungen

  • Nach Überhitzung, Brandeinwirkung oder mechanischer Beschädigung, z. B. nach einem Unfall

  • Auffälliges Regelverhalten der Geräte (unruhige oder gelbe Flamme, unzureichende Leistung)

Rechtlicher und normativer Rahmen

Die periodische Kontrolle der Flüssiggasanlage in Wohnwagen und Wohnmobilen ist in der Schweiz alle drei Jahre vorgeschrieben (asa-Richtlinie Nr. 6; EKAS-Richtlinie Flüssiggas, Teil 2). Ausführung und Zustand der Anlage werden dabei nach SN EN 1949 beurteilt.

Die Anforderungen an die Bauteile selbst sind in EN 16129 (Druckregelgeräte) und EN 16436 (Schlauchleitungen für Propan, Butan und deren Gemische) geregelt. Die Austauschfrist von 10 Jahren entspricht der schweizerischen Kontrollpraxis sowie den Angaben der Bauteilhersteller; im deutschen Regelwerk ist sie im DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausdrücklich festgehalten.

Weicht eine Herstellerangabe von der 10-Jahres-Frist ab, gilt immer die kürzere Frist.

Wenn Sie den Ersatz selbst vornehmen

  • Nur normkonforme Bauteile mit passender Druckstufe verwenden (Fahrzeuganlagen in der Regel 30 mbar).

  • Schlauchleitungen nicht kürzen, verlängern oder selbst konfektionieren; nur fertig konfektionierte, geprüfte Leitungen einsetzen.

  • Dichtungen nicht mehrfach verwenden; Verschraubungen mit passendem Werkzeug und ohne Gewalt anziehen.

  • Nach jedem Eingriff eine Dichtheitsprüfung durchführen — niemals mit offener Flamme, sondern mit Lecksuchspray oder Prüfgerät.

  • Arbeiten an fest verlegten Leitungen, an Gasgeräten sowie die Dichtheits- und Funktionsprüfung der Gesamtanlage gehören in die Hand einer Fachperson.

Hinweis

Dieser Blog ist eine allgemeine Information und ersetzt weder die periodische Kontrolle der Flüssiggasanlage noch die Angaben der Geräte- und Fahrzeughersteller. Für den betriebssicheren Zustand der Anlage zwischen zwei Kontrollen ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich.

Stand: September 2026

 

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